511 m2 BAUGRUNDSTÜCK in GARTENSIEDLUNG

GRUNDSTÜCK in GARTENSIEDLUNG für ganzjähriges Wohnen

Voll angeschlossenes 511 m2 großes Baugrundstück

Einreichplan für ein DOPPELHAUS liegt vor:
Doppelhaus auf 4 Ebenen in gekuppelter Bauweise
Satteldach mit 45° Dachneigung
verbaute Fläche pro Haus rd 85 m2
4 Etagen: Keller, Erdgeschoss, 1. Stock und Dachgeschoss
Größe pro Grundstück: rd 256 m2
An der Nord‐Westseite ist ein Pool mit rd 40 m3 Füllvolumen möglich
Der Einreichplan liegt bereits auf der Baubehörde auf.

Flächenwidmung: Bauland ‐ Gartensiedlungsgebiet
Es gilt die "normale" Wiener Bauordnung (NICHT das Kleingartengesetz)
Da das Grundstück im Schutzbereich der Bundesautobahn A4 liegt, ist zusätzlich zur baubehördlichen Bewilligung auch eine Genehmigung gemäß § 21 BStG 1971 idgF bei der ASFINAG einzuholen.

das Einkaufszentrum HUMA Eleven ist fußläufig erreichbar.

KP: 320.000, -

Habe ich Ihr Interesse geweckt?
Dann freue ich mich auf Ihre Anfrage!

Sabine KOLB 00436764808181
kolb@immovos.at

Überblick

Objekt ID:
45655
Bundesland:
Wien
Bezirk:
Wien 11.,Simmering
Ort:
Wien 11.,Simmering
Lage:
Nähe HUMA Eleven

Kosten

Preis:
€ 320.000,00
Provision:
3.00% + 20% USt

Flächen

Gesamtfläche ca.:
511,00 m²
Grundstücksfläche ca.:
511,00 m²

Detaildaten

Verfügbar ab:
ab sofort

Ihr Berater:

Sabine Kolb

+43 676 / 480 81 81

kolb [at] immovos.at

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GRUNDSTÜCK in GARTENSIEDLUNG für ganzjähriges Wohnen

Voll angeschlossenes 511 m2 großes Baugrundstück

Einreichplan für ein DOPPELHAUS liegt vor:
Doppelhaus auf 4 Ebenen in gekuppelter Bauweise
Satteldach mit 45° Dachneigung
verbaute Fläche pro Haus rd 85 m2
4 Etagen: Keller, Erdgeschoss, 1. Stock und Dachgeschoss
Größe pro Grundstück: rd 256 m2
An der Nord‐Westseite ist ein Pool mit rd 40 m3 Füllvolumen möglich
Der Einreichplan liegt bereits auf der Baubehörde auf.

Flächenwidmung: Bauland ‐ Gartensiedlungsgebiet
Es gilt die "normale" Wiener Bauordnung (NICHT das Kleingartengesetz)
Da das Grundstück im Schutzbereich der Bundesautobahn A4 liegt, ist zusätzlich zur baubehördlichen Bewilligung auch eine Genehmigung gemäß § 21 BStG 1971 idgF bei der ASFINAG einzuholen.

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